
Das Jahr 2021 bringt interessante Neuerungen im Straßenverkehr:
..unter anderem strengere Strafen für Raser!
Tempoüberschreitungen von 10 km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug sollen zu einer Vormerkung im Vormerksystem führen. Die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Innerorts bzw. von mehr als 50 km/h im Außerorts soll von derzeit zwei Wochen auf mindestens vier Wochen verdoppelt werden. Bei mehrmals auffälligen Rasern sind ebenfalls Verschärfungen geplant.
Führerschein-Entziehung bei Schnellfahren
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig
im Ortsgebiet:
- 40-60 km/h: 2 Wochen Entziehung
- 60-80 km/h: 6 Wochen Entziehung
- 80-90 km/h: 3 Monate Entziehung
-
ab 90 km/h: mind. 6 Monate Entziehung
auf Freilandstraßen:
- 50-70 km/h: 2 Wochen Entziehung
- 70-90 km/h: 6 Wochen Entziehung
- 90-100 km/h: 3 Monate Entziehung
-
ab 100 km/h: mind. 6 Monate Entziehung
Wiederholungen:
Im Wiederholungsfall drohen im Ortsgebiet bei > 40-60 km/h und auf Freilandstraßen bei > 50-70 km/h (unverändert) 6 Wochen Entziehung der Lenkberechtigung! Bei allen weiteren Überschreitungen mindestens 6 Monate. Eine nach Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Übertretung begangene Übertretung gilt als erstmalig begangen.
Fahrzeuge können beschlagnahmt werden
In besonders gefährlichen Fällen ist die Beschlagnahme des Fahrzeuges angedacht, zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes gefährliches Rasen, Fahren trotz Führerscheinentzug wegen Rasens, Rasen ohne Führerschein. Illegale Straßenrennen sollen zukünftig nach dem Vorbild Deutschland vor Gericht bestraft werden.
Gesetzesänderung: Hohe Strafen für Gaffer
Gaffer behindern bei Unfällen die Rettungsarbeiten. Die Strafen sind hoch, jetzt wird auch das Fotografieren und Filmen von Toten sanktioniert – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe. Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Quelle: orf.at, oeamtc.at
-
1
Empfohlene Kommentare
Keine Kommentare vorhanden